Laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen §43 setzt sich die Schulkonferenz folgendermaßen zusammen:
- Schulleiterin oder Schulleiter,
- vier Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrerkonferenz,
- vier Vertreterinnen oder Vertreter des Schülerrates und
- vier Vertreterinnen oder Vertreter des Elternrates.
Die Aufgaben der Schulkonferenz können im ebenfalls im §43 des Schulgesetzes nachgelesen werden.
aktuelle Mitglieder der Schulkonferenz unseres Gymnasiums